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Mit 3. August 2026 verlieren die Identitätskarten in Papierform ihre Gültigkeit.
Abwesenheitsquote des Verwaltungspersonals Abwesenheitsquote gemäß Art. 1 Abs. 1 Buchst. e) RG Nr. 10/2014, veröffentlicht nach den Modalitäten laut Art. 16 Abs. 3, GvD Nr. 33/2013