Nutzungsbedingungen - Kinderhorte

Das Landesgesetz vom 8. November 1974, Nr. 26, legt fest, dass die Kriterien für die Aufnahme in Kinderhorte durch die Gemeinde oder das Konsortium bestimmt werden. Dabei werden Faktoren wie die Arbeitsverhältnisse der Eltern und gesundheitliche Probleme berücksichtigt.

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Veröffentlichungsdatum

01.08.2025

Beschreibung

Das Landesgesetz vom 8. November 1974, Nr. 26, regelt die Kriterien für die Aufnahme von Kindern in Kinderhorte. Diese Kriterien werden durch die vom Gemeinderat oder von der Konsortiumsversammlung beschlossenen Ordnungsvorschriften festgelegt. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie die Arbeitsverhältnisse der Eltern, das Fehlen von Familienangehörigen, die das Kind betreuen könnten, gesundheitliche oder psychologische Probleme in der Familie und andere relevante Aspekte.

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01.08.2025

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Zuletzt aktualisiert: 01.08.2025, 07:44 Uhr