Das Eheaufgebot bezeichnet die offizielle Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt. Es ist Voraussetzung für eine rechtsgültige Eheschließung und dient der Prüfung, ob beide Partner die rechtlichen Voraussetzungen für eine Ehe erfüllen (z. B. Ehemündigkeit, keine bestehenden Ehehindernisse). Im Rahmen der Anmeldung müssen bestimmte Unterlagen vorgelegt werden, etwa Ausweisdokumente, Geburtsurkunden und ggf. Nachweise über den Familienstand. Die Anmeldung ist in der Regel befristet gültig und sollte rechtzeitig vor dem gewünschten Hochzeitstermin erfolgen.