Bibliotheksrat

Die Führung der Bibliothek in verwaltungsmässiger, organisatorischer und kultureller Hinsicht obliegt dem Bibliotheksrat.

Kategorien

Der Bibliotheksrat ist im Auftrag des Trägers für die Organisation und kulturelle Führung der Bibliothek zuständig.

Der Bibliotheksrat hat im einzelnen folgende Aufgaben:

a) aus seiner Mitte den Vorsitzenden zu wählen;

b) das Jahresprogramm, den Kostenvoranschlag und den Rechenschaftsbericht über die durchgeführten Tätigkeiten mit Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben zu erstellen, die dem Träger zur Genehmigung vorgelegt werden;

c) dem Träger die Errichtung oder Auflösung von Zweigstellen und Leihstellen vorzuschlagen;

d) die Benutzungsordnung zu erstellen und diese dem Träger zur Genehmigung vorzulegen;

e) dem Träger die Öffnungszeiten vorzuschlagen;

f) die Richtlinien für die Auswahl von Büchern und anderen Medien festzulegen und den Ankaufsplan vorzuschlagen;

g) das Tätigkeitsprogramm der Bibliothek zu erstellen und bibliotheksspezifische kulturelle Veranstaltungen anzuregen;

h) im Auftrag des Trägers den Bibliotheksbetrieb allgemein zu überwachen;

i) beim Träger die Beauftragung von Fachkräften oder die Anstellung von Personal, soweit es die genehmigten Finanzierungspläne erlauben, zu beantragen.

Der Bibliotheksrat wird vom Vorsitzenden mindestens zweimal im Jahr einberufen; er trifft sich außerdem in dringenden Fällen, oder wenn es von mindestens zwei Mitgliedern des Bibliotheksrates schriftlich verlangt wird.

Art der Organisation

Komissionen

Mitglieder

Johanna Hafner

Gemeinderat

Elisabeth Thurner

Vertreterin des Pfarrgemeinderates

Astrid Tribus

Gemeindeausschuss

Birgit Vieider

Vertreterin der Grundschule

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 18.11.2024, 08:32 Uhr